Gutachten

Für die Erstellung von Gutachten ist von Ihnen eine schriftliche Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich. Ohne diese Erklärung dürfen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Für folgende Institutionen werden durch uns fachärztliche chirurgische, orthopädische und unfallchirurgische Gutachten erstellt:

Berufsgenossenschaften
  • Rentengutachten
  • Gutachten zur Klärung von Zusammenhangsfragen
Private Versicherungen
  • Begutachtung und Bemessung von Unfallschäden (Invalidität)
  • Begutachtung und Bemessung von Haftpflichtschäden
  • Gutachten für Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Gutachten für Krankenversicherungen (Arbeitsfähigkeit, Risikoabschätzungen)
Versorgungsämter
  • Grad der Behinderung (Schwerbeschädigtenausweis)
Sozialgerichte
  • Grad der Behinderung
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Klärung von Arzthaftpflichtfragen