Arbeitsunfälle, Schulunfälle, Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Für Arbeitsunfälle, Arbeitswegeunfälle, Schulunfälle und berufsgenossenschaftliche Heilbehandlungen sind sogenannte "D-Ärzte" zuständig.

Was ist ein D-Arzt?

Ein D-Arzt ist ein Durchgangsarzt. Bei Durchgangsärzten handelt es sich um von den Berufsgenossenschaften besonders zugelassene Ärzte. Diese sind aufgrund ihrer speziellen Ausbildung und der Ausstattung ihrer Praxis oder Klinik geeignet, Arbeits- oder Schulunfälle zu behandeln.
Für die Übernahme der Behandlungskosten nach Arbeits- oder Schulunfällen sind die Berufsgenossenschaften zuständig. Hierzu gehören neben den Kosten für Medikamente und Anwendungen auch ggf. Rentenzahlungen bei Dauerschäden.

Arbeits- oder Schulunfälle müssen von Hausärzten beim D-Arzt vorgestellt werden, wenn die Erkrankung des Unfallverletzten zu einer längeren Krankschreibung als einen Tag führt oder die Gesamtdauer der Behandlung länger als eine Woche dauert.

Die Krankenkassen sind nicht für die Behandlung von Arbeits- oder Schulunfällen zuständig.